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Immobilienunternehmen Stöben: Von Käufern lange zu Unrecht verschmäht: Vermietetes Wohneigentum
Kiel, 25.10.2011 - Wer zum Beispiel eine kleine Immobilie als rentable Geldanlage sucht, kann mit einer vermieteten Eigentumswohnung bestens bedient sein. Vorausgesetzt, dass auch alle anderen Parameter stimmen, bietet eine gut vermietete Wohnung vom ersten Tag an Rendite, ohne dass sich der Neubesitzer um irgendetwas kümmern müsste. „Wichtig für Interessenten ist in diesem Fall vor allem, sich die bisherige Mietdauer anzuschauen und den regelmässigen problemlosen Eingang des Mietzinses nachweisen zu lassen", so Carsten Stöben, Geschäftsführer des Kieler Maklerhauses Otto Stöben.
Aber auch Interessenten, die eine Wohnung zur eigenen Nutzung suchen, müssen nicht zurückschrecken. Neubesitzer haben dasselbe Recht, Mietern wegen Eigenbedarfs zu kündigen, wie der alte Eigentümer, denn rechtlich geht Eigentum vor Miete. Je nach Mietdauer betragen die Kündigungsfristen zwischen drei und neun Monaten. Das lässt sich vorher klären und einplanen.
Es gibt allerdings eine Ausnahme und die sollten Interessenten unbedingt kennen: Wenn die Eigentumswohnung erst nach dem Einzug des Mieters zu einer solchen wurde, beträgt die Kündigungsfrist bis zu zehn Jahre. Es kommt nicht selten vor, dass ein Zinshaus, also ein Mehrparteienhaus, das einem einzigen Eigentümer gehörte, durch den Verkauf einzelner oder aller Wohnungen an verschiedene Eigentümer in eine Eigentümergemeinschaft umgewandelt wird. Erbengemeinschaften wählen oft diesen Weg, um verschiedene Interessen der Erben auszugleichen. In diesem Fall ist auch Eigenbedarf kurzfristig kein anerkannter Kündigungsgrund. Wer also eine vermietete Eigentumswohnung zum Zweck der Selbstnutzung kaufen möchte, sollte sich unbedingt die Eigentumshistorie der Wohnung und gegebenenfalls das Einzugsdatum des Mieters anschauen. Sonst kann es passieren, dass er zwar seine Traumwohnung besitzt, sie aber auf lange Zeit nicht nutzen kann. „Als erfahrene Makler kennen wir natürlich diese und alle anderen rechtlichen Umstände, die dem Laien meist unbekannt sind und beraten auch den Kaufinteressenten entsprechend. Das ist Teil unserer Verantwortung", erklärt Stöben.
Eigentümer, die verkaufen wollen, müssen selbstverständlich die Privatsphäre des Mieters wahren. Sie haben zwar das Recht, eine vermietete Wohnung zusammen mit Kaufinteressenten zu besichtigen, dürfen aber nicht unangemeldet vor der Tür stehen. Termine müssen zwei bis vier Tage vorher angekündigt werden. Passt dem Bewohner ein Termin nicht, muss dieser Alternativen anbieten.
Außenaufnahmen des Hauses für ein Exposé stellen keinen Eingriff in die Privatsphäre dar, sind also ohne Einschränkung gestattet. Innenaufnahmen der bewohnten Immobilie muss der Mieter hingegen nicht zulassen.
Ansprechpartner:
Geschäftsführer Carsten Stöben
Handy: 01 72/4 33 30 21 Fax: 04 31/66 40 3-40
geschäftlich: 04 31/66 40 3-0 e-Mail: c.stoeben@stoeben.de
Gerne stellen wir honorarfreies digitales Bildmaterial zum Thema zur Verfügung. Anfragen bitte an: info@image-kiel.de
Das PDF zur Pressemitteilung erhalten Sie über den Downloadbutton.
Aber auch Interessenten, die eine Wohnung zur eigenen Nutzung suchen, müssen nicht zurückschrecken. Neubesitzer haben dasselbe Recht, Mietern wegen Eigenbedarfs zu kündigen, wie der alte Eigentümer, denn rechtlich geht Eigentum vor Miete. Je nach Mietdauer betragen die Kündigungsfristen zwischen drei und neun Monaten. Das lässt sich vorher klären und einplanen.
Es gibt allerdings eine Ausnahme und die sollten Interessenten unbedingt kennen: Wenn die Eigentumswohnung erst nach dem Einzug des Mieters zu einer solchen wurde, beträgt die Kündigungsfrist bis zu zehn Jahre. Es kommt nicht selten vor, dass ein Zinshaus, also ein Mehrparteienhaus, das einem einzigen Eigentümer gehörte, durch den Verkauf einzelner oder aller Wohnungen an verschiedene Eigentümer in eine Eigentümergemeinschaft umgewandelt wird. Erbengemeinschaften wählen oft diesen Weg, um verschiedene Interessen der Erben auszugleichen. In diesem Fall ist auch Eigenbedarf kurzfristig kein anerkannter Kündigungsgrund. Wer also eine vermietete Eigentumswohnung zum Zweck der Selbstnutzung kaufen möchte, sollte sich unbedingt die Eigentumshistorie der Wohnung und gegebenenfalls das Einzugsdatum des Mieters anschauen. Sonst kann es passieren, dass er zwar seine Traumwohnung besitzt, sie aber auf lange Zeit nicht nutzen kann. „Als erfahrene Makler kennen wir natürlich diese und alle anderen rechtlichen Umstände, die dem Laien meist unbekannt sind und beraten auch den Kaufinteressenten entsprechend. Das ist Teil unserer Verantwortung", erklärt Stöben.
Eigentümer, die verkaufen wollen, müssen selbstverständlich die Privatsphäre des Mieters wahren. Sie haben zwar das Recht, eine vermietete Wohnung zusammen mit Kaufinteressenten zu besichtigen, dürfen aber nicht unangemeldet vor der Tür stehen. Termine müssen zwei bis vier Tage vorher angekündigt werden. Passt dem Bewohner ein Termin nicht, muss dieser Alternativen anbieten.
Außenaufnahmen des Hauses für ein Exposé stellen keinen Eingriff in die Privatsphäre dar, sind also ohne Einschränkung gestattet. Innenaufnahmen der bewohnten Immobilie muss der Mieter hingegen nicht zulassen.
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geschäftlich: 04 31/66 40 3-0 e-Mail: c.stoeben@stoeben.de
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