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Nutzungs- und Urheberrecht

Ein Design-Auftrag besteht aus zwei Stufen:
a) aus der Anfertigung von Entwürfen
b) aus der Einräumung von Nutzungsrechten

Will der Kunde einen beauftragten Entwurf verwerten, braucht er dafür die Zustimmung des Designers: das Nutzungsrecht.

Der Kunde schließt dafür mit dem Designer einen Lizenzvertrag ab, der ihm das Recht für die
Verwertung des Entwurfes einräumt. Dafür kann der Designer ein Entgelt verlangen, dass so
genannte Nutzungshonorar.

Ist das Nutzungshonorar von vorne herein in die Entwurfsvergütung verrechnet, so muss der
Kunde den gesamten Betrag zahlen, auch wenn er den Entwurf nicht nutzt. Ist vereinbart, dass
Entwurf und Nutzung getrennt abgerechnet werden, so muss der Kunde bei Nichtnutzung
natürlich nur für den Entwurf zahlen.

Einfache oder uneingeschränkte Nutzung?
· Ein einfaches Nutzungsrecht kann mehreren Personen gleichzeitig eingeräumt werden und
  auch der Künstler selbst kann sein Werk nutzen. Es ist also wenig sinnvoll.
· Hat der Kunde das uneingeschränkte Nutzungsrecht erworben, hat er sozusagen ein
  „Exklusivrecht" und kann sogar selbst weiteren Personen eine Nutzung einräumen, wenn dies
  den Interessen des Urhebers nicht wiederspricht.
  Beide Nutzungsarten können inhaltlich (nur Prospekttitel), zeitlich (für 2 Jahre) oder räumlich
  (nur deutschlandweit) eingeschränkt werden.

Das Urheberrecht
Die künstlerischen Leistungen eines Designers sind nach dem Urheberrecht geschützt.
Das Urheberrecht ist ein unverzichtbares Persönlichkeitsrecht, das dem Schöpfer des Werkes
zusteht. Das Urheberrecht kann nicht übertragen werden.
Das Urheberpersönlichkeitsrecht umfasst einige Rechte, die nur dem Urheber eingeräumt
werden und die nicht übertragbar sind. Es ist unabhängig vom Nutzungsrecht.
Eines dieser Rechte ist, Entstellungen seines Werkes zu verhindern. Der Designer kann also
Änderungen seines Werkes verhindern. Wenn der Kunde Änderungen vornehmen will,
braucht er die Zustimmung des Urhebers.

Interesse am Original?
Dafür muss eine gesonderte Absprache oder sogar ein Vertrag geschlossen werden. Ohne
diese ausdrückliche Vereinbarung bleibt der Entwurf in Besitz des Designers.

Was bedeutet das für unsere Kunden?
Wir empfehlen vor der Beauftragung von Design-, Text-, Foto- oder Illustrationsleistungen die Nutzungsrechte zu klären. Ansonsten kann eine weitere Nutzung von Logos, Texten, Fotos oder Flyern in anderen Bereichen teuer werden, weil die Rechte mehrfach bezahlt werden müssen.
Wir machen es unseren Kunden so einfach wie möglich und übertragen Ihnen in der Regel mit dem ausgeführten Auftrag sämtliche Nutzungsrechte an dem für Sie erstellten Werk.
Fragen Sie uns, wir helfen Ihnen gern weiter.
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